TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2020.
Die Einreichungen müssen von 1. September bis 31. Dezember 2020 über unser Einreichtool auf www.austrianeventaward.at vorgenommen werden.
Der Geltungszeitraum für die beim „Austrian Event Award 2020″ eingereichten Veranstaltungen/ Projekte beginnt mit 1.1.2019 und endet mit 31.12.2020.
Wichtig dabei ist, dass in der Einreichung folgende Punkte besonders herausgearbeitet werden: „Was ist in diesem Jahr neu?“, ,„Wie wurde das Event weiterentwickelt?“ etc.
Diese Punkte werden in der Jurierung bei wiederholt durchgeführten Events besonders berücksichtigt.
Gleiches gilt beim Sonderpreis Best Event-Locations. Preisträgerlocations müssen Neuerungen aufzeigen.
Die für die Jury-Bewertung notwendigen Informationen sind ordnungsgemäß und in korrekter Angabe im Einreichtool einzugeben.
Ihre Kurzbeschreibung wird zur Vorstellung Ihres Projektes im Falle einer Nominierung herangezogen und darf auch auf der Facebook-Seite der EVENTWERKSTATT gepostet werden.
Für die Jury-Bewertung ist es verpflichtend, entweder ein Kurzvideo oder eine animierte Fotostrecke nach vorgegebener Qualität/Größe/Länge einzureichen (Ausnahme: Sonderpreis „Eventsicherheit“):
VIDEO oder ANIMIERTE FOTOSTRECKE
1) MAXIMALE Dauer von 1 Minute
2) Mind. 16:9, FULL HD 1920 x 1080
3) Gewünschter Codec: mp4, H.264
4) Ohne Sprechertexte und O-Töne (Hintergrundmusik erlaubt) – keine Interviewszenarien!
5) Einfügen eines validen Downloadlinks in das Einreichformular
6) Bitte Copyright sämtlicher Bilder in die Fotostrecke einarbeiten!
Werden die Kriterien missachtet, können die Videos nicht berücksichtigt werden und müssen von der einreichenden Agentur nochmals überarbeitet werden!
Wird das eingereichte Projekt nominiert, wird das Videomaterial bei der Verleihung auf der Bühne zugespielt. Bei allen Videos wird die Tonspur mit einem entsprechenden Text durch einen neutralen Sprecher ersetzt (keine Zusatzkosten). Die Bildrechte müssen beim Einreicher liegen, der auch zur Gänze dafür haftet, sollte eine Copyright-Verletzung vorliegen.
Der Einreicher nimmt verbindlich am Austrian Event Award teil. Mit Einreichung des Projekts stehen sämtliche Projektbestandteile, insbesondere Beschreibung des Projekts, animierte Fotostrecke, Videos etc. dem Veranstalter, der EVENTWERKSTATT, Ilk & Partner KG, zu jedweder Veröffentlichung zur Verfügung. Der Einreicher räumt der EVENTWERKSTATT, Ilk & Partner KG als Veranstalter eine übertragbare Werknutzungsbewilligung für alle derzeit bekannten und künftig geschaffenen Nutzungsarten, also insbesondere auch die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie die Bearbeitungsrechte, zeitlich und örtlich unbegrenzt bereits im Moment der Einreichung des gegenständlichen Projektes unentgeltlich ein.
Für jedes angelegte Projekt ist ein Anmeldebeitrag in Höhe von EUR 350,00 + 20% MwSt. sofort nach Vorschreibung zu entrichten. Über diesen Betrag bekommen Sie 14 Tage nach Anlegen eines Projekts in Ihrem Account unter „Neue Einreichung“ eine Rechnung zugesandt. Das reine Anlegen eines Accounts verpflichtet noch nicht zur Zahlung. Beginnend mit dem dritten angelegten Projekt verringert sich die Anmeldegebühr auf EUR 250,00 + 20% MwSt.
Wenn Sie bereits bis 30. September 2020 einreichen, fällt eine reduzierte Einreichgebühr von EUR 330,00 + 20% MwSt. an bzw. beginnend mit der dritten Einreichung bezahlen Sie EUR 230,00 + 20% MwSt. pro Einreichung.
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Eine Stornierung der Anmeldung oder eine für die Jurysitzung zu späte Abgabe der Einreichunterlagen führt zu keiner Stornierung oder Rückerstattung des Anmeldebeitrages, da ansonsten eine fixe Budgetierung des Verleihungsabends nicht möglich ist.
Das Anführen von Aussagen wie z.B. „Preisträger des Austrian Event Awards 2020″, „Gold beim Austrian Event Award 2020″ oder „Gewinner des Austrian Event Awards 2020″ sind selbstverständlich zulässig und dienen der Eigenwerbung des Einreichers.
Die Jahreszahl ist jedoch jeweils anzuführen. Einreicher, die dies in ihrer Kommunikation nicht berücksichtigen, können vom Veranstalter für Einreichungen in den folgenden Jahren ausgeschlossen werden.
NOCH FRAGEN?
Die Antworten auf alle wichtigen Fragen gibt es hier:
FAQs.
Wer ist der Einreicher bzw. sollte es sein?
Wer zählt als Partneragentur?
Ich habe ein Video vom Event, aber es ist zu lang / hat Interviewszenen / hat Off-Stimmen / Hintergrundmusik?
Das entspricht natürlich nicht ganz unseren Teilnahmebedingungen – wir bieten Ihnen aber an, auf Grund von Zeit- und Kostenfaktoren das Video im ersten Juryprozess so zu lassen, wie es ist. Sollte es zu lange sein, können wir aber nicht garantieren, dass sich die Jury das Video zur Gänze ansieht. Wird Ihr Projekt nach der Jurysitzung nominiert, dann bitten wir Sie das Video auf die nötige Länge zu bringen bzw. Interviewszenen oder Off-Töne zu entfernen.
Wer soll die Ansprechperson meines Projektes sein?
Was versteht man unter Arbeitstitel/Eventtitel?
Dieser Titel wird im Falle einer Nominierung auch auf die Urkunden gedruckt, erscheint im Zuspieler auf der Leinwand usw. Daher ist es wichtig, dass dieser auch stimmt und nach der Einreichung nicht mehr geändert wird.
Was ist bei einer Best Supplier Einreichung zu beachten?
Wird der Award für die Best Supplier Performance und der Best Event-Location auch in Gold vergeben?
Was kostet die Einreichung?
Pro Projekt fallen Einreichgebühren in der Höhe von 350 € exkl. MwSt. an. Ab dem dritten angelegten Projekt zahlen Sie 250 € exkl. MwSt. für jede weitere Einreichung.
Wenn Sie bereits bis 30. September 2020 einreichen, fällt eine reduzierte Einreichgebühr von EUR 330,00 + 20% MwSt. an bzw. beginnend mit der dritten Einreichung bezahlen Sie EUR 230,00 + 20% MwSt. pro Einreichung.
Die Verrechnung erfolgt innerhalb 14 Tage nach dem Anlegen eines Projektes in Ihrem Account unter „Neue Einreichung“. Das reine Anlegen eines Accounts verpflichtet Sie noch nicht zur Zahlung.
Wann werde ich über eine PLATZIERUNG informiert?
Wir informieren über die Nominierungen am 2. März 2021 in Form eines Online-Events. Ob Sie Preisträger sind, erfahren Sie erst direkt am Verleihungsabend am 30. Juni 2021.
Wie viele Karten erhalte ich als NOMINIERTER kostenlos?
Was ist mit „Bühnengäste“ gemeint?
Wo und wann erhalte ich mein Siegerfoto?
Wer ist der Eventorganisator?
Wer ist der Eventorganisator und Auftraggeber, wenn nur ich als Firma damit beschäftigt war?
Warum ist es so wichtig, dass mein Video keine Interviewszenen oder Off-Töne hat?
Ich bin mir nicht sicher, in welche Kategorie meine Veranstaltung gehört. Was ist, wenn ich in der falschen Kategorie eingereicht habe?
Wie wird der Sonderpreis Best Supplier Performance bewertet?
Kann ein Supplier seine Teilleistung einreichen, wenn auch das Gesamtevent eingereicht wurde?
In welchem Zeitraum kann ich mein Projekt einreichen?
Die Einreichung war von 1. September bis 31. Dezember 2020 per Einreichtool möglich.
Wann muss mein Event stattgefunden haben, damit ich es zum Austrian Event Award einreichen kann?
Alle Projekte, die von 1.1.2019 bis 31.12.2020 stattgefunden haben, konnten für den Austrian Event Award 2020 eingereicht werden.
Wann stehen die Nominierten fest?
Die Nominierten in den Kategorien & Sonderpreisen werden online am 2. März 2021 in Form einer Shortlist bekannt gegeben – Informationen dazu folgen zu einem späteren Zeitpunkt! Wir verraten jedoch bis zur Preisverleihung am 30. Juni 2021 nicht, welches Projekt tatsächlich einen Pokal gewonnen hat (Gold, Silber oder Bronze für die Kategorien – Weiß für die Sonderpreise). Wir bitten daher um Verständnis, dass wir auch auf Nachfragen keine Auskunft geben.
Wie viele Pokale und Urkunden erhalte ich bei der Preisverleihung?
Sie können aber nach der Verleihung sowohl Pokal als auch Urkunden kostenpflichtig nachbestellen.
WIE IST DER ABLAUF BEI DER PREISVERLEIHUNG , WENN ICH NOMINIERTER BIN?
Über den exakten Ablauf informieren wir Sie rechtzeitig vor der Preisverleihung per Mail.
Wann startet der Ticketverkauf?
SIND JETZT NOCH FRAGEN OFFEN?
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
Silke Springer
springer@eventwerkstatt.at
+43 676 50 77 603
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